So werden Sie beim Brötchenkauf systematisch getäuscht, ohne es zu merken: Was Bäcker verschweigen dürfen

Wer morgens zum Bäcker oder in den Supermarkt geht, steht vor einer scheinbar einfachen Entscheidung: Welches Brötchen soll es sein? Doch hinter wohlklingenden Namen wie Kornspitz, Mehrkornbrötchen oder Fitnessbrötchen verbirgt sich oft deutlich weniger, als Verbraucher erwarten würden. Die Verkaufsbezeichnungen bei Backwaren gehören zu den undurchsichtigsten Bereichen im deutschen Lebensmittelhandel, und das hat System. Während die Leitsätze für Brot und Kleingebäck des Deutschen Lebensmittelbuches zwar Vorgaben enthalten, stellen sie keine rechtlich verbindliche Norm dar. Diese Regelungslücke nutzen Hersteller geschickt aus, um mit fantasievollen Namen Erwartungen zu wecken, die mit der tatsächlichen Zusammensetzung wenig zu tun haben.

Verkaufsbezeichnung ist nicht gleich Qualitätsversprechen

Die Leitsätze für Brot und Kleingebäck bringen lediglich die nach allgemeiner Verkehrsauffassung übliche Verkehrsbezeichnung und die berechtigte Verbrauchererwartung zum Ausdruck, haben aber keine Gesetzeskraft. Ein Vollkornbrot muss nach diesen Empfehlungen mindestens 90 Prozent Vollkornmehl enthalten, doch bei anderen Bezeichnungen wird es schnell nebulös. Ein Körnchen beispielsweise klingt nach gesunden Saaten und hochwertigen Zutaten. Tatsächlich reicht es oft aus, wenn einige Körner auf die Oberfläche gestreut werden, während der Teig selbst aus hellem Weizenmehl besteht. Der Anteil an Vollkorn oder anderen wertvollen Getreidesorten kann dabei gegen Null gehen, ohne dass dies zwingend als Täuschung geahndet wird.

Die Tricks mit Mehrkorn und Vollkorn

Besonders irreführend wird es bei Bezeichnungen, die Gesundheitsbewusstsein ansprechen sollen. Ein Mehrkornbrötchen suggeriert Vielfalt und Nährstoffreichtum. Die Realität sieht häufig anders aus: Schon zwei verschiedene Getreidesorten reichen für diese Bezeichnung, selbst wenn beide nur als raffiniertes Weißmehl ohne Randschichten verarbeitet wurden. Von den wertvollen Inhaltsstoffen des vollen Korns bleibt dann nichts übrig. Die Leitsätze empfehlen zwar, dass ein Produkt mit der Bezeichnung eines einzelnen Getreides mindestens 90 Prozent dieses Getreides als Mehl enthalten sollte. Da diese Vorgaben jedoch nicht rechtsverbindlich sind, finden sich in der Praxis Produkte mit deutlich geringeren Anteilen unter entsprechenden Bezeichnungen.

Wenn Farbe täuscht

Ein weiterer beliebter Kunstgriff ist die optische Täuschung durch Farbgebung. Dunkle Brötchen werden automatisch mit Vollkorn und Gesundheit assoziiert. Doch die bräunliche Färbung stammt in vielen Fällen nicht von Vollkornmehl, sondern von zugesetztem Malzextrakt, Zuckerkulör oder Gerstenmalz. Diese Zutaten verleihen dem Gebäck eine appetitliche Tönung, ohne dass nennenswerte Mengen an Vollkorn enthalten sein müssen. Verbraucher, die bewusst zu dunklen Brötchen greifen, um sich gesünder zu ernähren, zahlen oft einen Mehrpreis für ein Produkt, das ernährungsphysiologisch kaum Vorteile gegenüber einem gewöhnlichen Weizenbrötchen bietet. Die Körner auf der Oberfläche tun ihr Übriges, um den Eindruck von Hochwertigkeit zu verstärken.

Fantasiebezeichnungen ohne Regelung

Die kreativsten Irreführungen entstehen durch frei erfundene Produktnamen. Sonntagsbrötchen, Landbäckerbrötchen oder Bauernkruste sind Bezeichnungen, die romantische Bilder von traditionellem Handwerk und natürlichen Zutaten erzeugen. Nach der Lebensmittel-Informationsverordnung können geschützte Bezeichnungen, Handelsmarken oder Fantasiebezeichnungen die eigentliche Verkehrsbezeichnung des Lebensmittels ergänzen, dürfen sie aber nicht ersetzen. In der Praxis nutzen Hersteller diesen Spielraum jedoch maximal aus. Ein Fitnessbrötchen muss weder kalorienarm sein noch besonders viele Ballaststoffe enthalten. Ein Landbrot-Brötchen wurde nicht zwangsläufig nach traditionellen Rezepturen hergestellt. Diese Namen dienen ausschließlich Marketing-Zwecken und sollen Kaufanreize schaffen, ohne dass dahinter überprüfbare Produkteigenschaften stehen müssen.

Was Verbraucher wirklich wissen müssen

Bei verpackten Backwaren lohnt sich der Blick auf die Zutatenliste. Diese ist gesetzlich geregelt und muss alle enthaltenen Zutaten in absteigender Reihenfolge nach Gewicht aufführen. Steht Weizenmehl an erster Stelle, besteht das Brötchen hauptsächlich daraus, unabhängig davon, wie gesund der Name klingt. Für lose Ware, wie frische Brötchen direkt an der Bäckereitheke, gelten diese Kennzeichnungspflichten häufig nicht. Die Lebensmittel-Informationsverordnung verlangt bei unverpackten Backwaren oft keine vollständige Zutatenliste. Verbraucher müssen hier aktiv nachfragen, wenn sie Informationen über die Zusammensetzung wünschen.

Worauf beim Einkauf zu achten ist

  • Zutatenliste bei verpackter Ware prüfen: Die Position der Mehle verrät die tatsächliche Zusammensetzung. Vollkornmehl sollte an erster Stelle stehen, wenn ein echtes Vollkornprodukt gewünscht ist.
  • Vorsicht bei Farbstoffen: Malzextrakt, Gerstenmalz oder Zuckerkulör in der Zutatenliste deuten auf künstliche Bräunung hin.
  • Nährwerttabelle nutzen: Der Ballaststoffgehalt gibt Aufschluss über den tatsächlichen Vollkornanteil. Echte Vollkornprodukte enthalten mindestens 6 Gramm Ballaststoffe pro 100 Gramm.
  • Bei loser Ware nachfragen: Seriöse Bäckereien geben Auskunft über die verwendeten Mehle und Zutaten, auch wenn keine Kennzeichnungspflicht besteht.
  • Skepsis bei Fantasienamen: Je blumiger die Bezeichnung, desto weniger sagt sie oft über die tatsächliche Qualität aus.

Die Rolle der Lebensmittelüberwachung

Irreführende Bezeichnungen können grundsätzlich als Verstoß gegen das Täuschungsverbot geahndet werden. Verstöße gegen die Kennzeichnungspflichten können von zuständigen Behörden mit Bußgeldern sanktioniert werden, und bei fehlerhafter Kennzeichnung drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch andere Lebensmittelunternehmen. Praktisch passiert dies jedoch bei Backwaren relativ selten, da die Grenze zwischen kreativem Marketing und Täuschung schwer zu ziehen ist und die formalen Kennzeichnungsanforderungen oft eingehalten werden. Verbraucherschützer fordern seit Jahren klarere Regelungen für Backwaren. Konkrete und rechtlich verbindliche Vorgaben für Bezeichnungen wie Mehrkorn, Vollkorn oder Dinkel bei Brötchen würden die Vergleichbarkeit erhöhen und irreführende Praktiken eindämmen. Zudem wird eine verpflichtende Zutatenliste und Nährwertkennzeichnung auch für lose Ware gefordert, beispielsweise in Form eines frei zugänglichen Ordners oder QR-Codes. Bislang fehlt jedoch der politische Wille für entsprechende Verschärfungen.

Preisgestaltung und gefühlte Qualität

Interessanterweise zahlen Verbraucher für Brötchen mit klangvollen Namen oft deutlich mehr als für einfache Weizenbrötchen, selbst wenn die Zusammensetzung nahezu identisch ist. Ein simples Weizenbrötchen kostet vielleicht 25 Cent, während ein Vital-Korn-Brötchen mit 60 Cent zu Buche schlägt, obwohl der Vollkornanteil minimal ist. Dieser Preisaufschlag basiert auf der Bereitschaft der Käufer, für vermeintlich hochwertigere Produkte mehr zu bezahlen. Die Bezeichnung schafft einen Mehrwert, der faktisch nicht existiert – ein profitables Geschäftsmodell für Hersteller und Händler. Wer sichergehen möchte, ein qualitativ hochwertiges Brötchen zu kaufen, sollte gezielt nachfragen. Seriöse Bäckereien geben auch ohne Kennzeichnungspflicht Auskunft über die verwendeten Mehle und Zutaten. Bei verpackten Backwaren im Supermarkt hilft der kritische Blick auf Zutaten und Nährwerte. Eine Alternative ist das selbst Backen, wobei die volle Kontrolle über alle Inhaltsstoffe gewährleistet ist. Die Verantwortung liegt letztlich bei informierten Verbrauchern, die durch bewusste Kaufentscheidungen Druck auf Hersteller ausüben können. Je mehr Menschen die Tricks durchschauen und auf transparente Kennzeichnung bestehen, desto schwieriger wird es, mit vagen Produktnamen zu täuschen.

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